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Subskriptionsbedingungen

Diese Subskriptionsbedingungen ("Vereinbarung") gelten zwischen der Danzr UG (haftungsbeschränkt) ("Danzr") und der Partei, die im jeweiligen Bestellformular als Kunde angegeben ist ("Kunde"), und treten an dem letzten Datum in Kraft, an dem die Parteien ein Bestellformular unter Einbeziehung dieser Bedingungen abschließen (das "Datum des Inkrafttretens").

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Subskriptionsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen Bedingungen verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Danzr kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit überarbeiten, indem es die geänderte Version auf seiner Website veröffentlicht. Indem der Kunde nach dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen an dieser Vereinbarung weiterhin auf den Dienst zugreift oder ihn nutzt, erklärt er sich mit der überarbeiteten Version der Vereinbarung einverstanden.


§ 1 Definitionen

  1. "Verbundenes Unternehmen" bezeichnet ein Unternehmen, das Danzr oder das Kundenunternehmen, das diesen Bedingungen zustimmt, kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht, wobei "Kontrolle" den Besitz von mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile des betreffenden Unternehmens bedeutet oder die Befugnis, die Leitung und die Strategien eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch Eigentum, durch Vertrag oder auf andere Weise.
  2. "Kundendaten" bezeichnet all die von Zeit zu Zeit aktualisierten Benutzerhandbücher von Danzr, die dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
  3. "Endnutzer" bezeichnet jede Informationen, die der Kunde oder seine Endnutzer an Danzr übermittelt.
  4. "Dokumentation" bezeichnete Person, die vom Kunden autorisiert ist, den Dienst des Kunden zu nutzen, einschließlich der Kursmitglieder, Kursleiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen.
  5. "Bestellformular" bezeichnet ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, einschließlich eines Trials, welche(s) zwischen dem Kunden und Danzr (oder verbundenen Unternehmen einer der beiden Parteien) abgeschlossen wird und in dem der gemäß dieser Vereinbarung zu erbringende Dienst oder die professionellen Dienste beschrieben werden. Jedes Bestellformular ist ein eigenständiger Vertrag, der von allen anderen Bestellformularen getrennt ist und die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Bezugnahme einbezieht.
  6. "Professioneller Dienst" bezeichnet die von Danzr oder seinem Unterauftragnehmer erbrachten Kundendienste, wie diese im jeweiligen Bestellformular spezifiziert sind. Dabei behält sich Danzr das Recht vor, ob und inwiefern Professionelle Dienste angeboten werden.
  7. "Subskription" bezeichnet den Zugang zum und die Nutzung des Dienstes.
  8. "Subskriptionslaufzeit" bezeichnet die im jeweiligen Bestellformular angegebene Laufzeit für die Subskription, einschließlich der jeweiligen hier

§ 2 Dienst

  1. Bereitstellung des Dienstes und Verfügbarkeit. Danzr stellt dem Kunden und seinen Endnutzern den Dienst während der geltenden Subskriptionslaufzeit gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung. Danzr ist berechtigt, den Inhalt, die Funktionalität und die Benutzeroberfläche des Dienstes von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, sofern eine solche Aktualisierung die Funktionalität des Dienstes während der jeweiligen Subskriptionslaufzeit nicht wesentlich verringert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung des Dienstes im Rahmen dieser Vereinbarung nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Funktionalitäten abhängig ist.
  2. Zugriffsrechte. Danzr gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares (außer wie in § 10 Abs. 8 ausdrücklich gestattet) Recht, während der jeweiligen Subskriptionslaufzeit auf den Dienst zuzugreifen und zu nutzen (und seinen Endnutzern Zugang und Nutzung des Dienstes zu gewähren), und zwar ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und vorbehaltlich eines entsprechenden Bestellformulars.
  3. Verbundene Unternehmen. Zusätzlich zu den Zugriffsrechten, die ein verbundenes Unternehmen des Kunden als Endnutzer des Kunden haben kann, kann ein verbundenes Unternehmen des Kunden separat Subskriptionen und/oder Professionelle Dienste gemäß dieser Vereinbarung erwerben, indem es ein Bestellformular ausfüllt, und in jedem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass sich alle Verweise in dieser Vereinbarung auf den Kunden für die Zwecke dieses Bestellformulars auf das entsprechende verbundene Unternehmen beziehen.
  4. Zulässiger Nutzungsumfang ("Acceptable Use"). Es ist dem Kunden nicht gestattet, (a) den Dienst anderen Personen als dem Kunden und seinen Endnutzern zur Verfügung zu stellen oder den Dienst zugunsten anderer Personen als des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen; (b) den Dienst zu vermieten, zu unterlizenzieren, weiterzuverkaufen, abzutreten, zu verteilen, zeitlich zu überlassen oder in ähnlicher Weise zu verwerten (einschließlich Angestellten/Arbeitnehmern oder Angestellten/Arbeitnehmern Verbundener Unternehmen zu gestatten als Gäste auf den Dienst zuzugreifen anstatt für diese entsprechende End-Nutzer- Subskriptionen zu erwerben); (c) den Dienst durch Reverse Engineering zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu hacken; (d) auf den Dienst, die Dokumentation oder die vertraulichen Informationen von Danzr zuzugreifen, um ein Produkt oder Dienst zu entwickeln, der mit dem Dienst von Danzr in Kompetenz steht; (e) zuzulassen, dass Endnutzer-Subskriptionen von mehr als einem einzelnen Endnutzer gemeinsam genutzt werden (mit der Ausnahme, dass Endnutzer-Subskriptionen neuen Endnutzern zugewiesen werden können, die Personen ersetzen, die den Dienst nicht mehr zu nutzen); (f) den Dienst zu nutzen, um geltende Gesetze, die geistigen Eigentumsrechte Dritter oder das Recht auf Privatsphäre oder Öffentlichkeit zu verletzen; (g) den Dienst zu nutzen, um Viren, Bots, Würmer oder ähnliches schädliches Material zu erstellen, zu verwenden, zu senden, zu speichern oder auszuführen. Danzr kann verlangen, dass der Kunde das Konto eines Endnutzers sperrt, der: (i) gegen diese Vereinbarung verstößt; oder (ii) den Dienst in einer Weise nutzt, von der Danzr angemessener Weise annimmt, dass sie ein Sicherheitsrisiko oder eine Störung der Nutzung des Dienstes durch andere darstellt. Wenn der Kunde es versäumt, das Konto eines solchen Endnutzers unverzüglich zu suspendieren oder zu kündigen, behält sich Danzr das Recht vor, dies zu tun.
  5. Sicherheit; Schutz von Kundendaten. Danzr wird angemessene administrative, organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz, zur Vertraulichkeit und zur Integrität der Kundendaten und der Daten der Endnutzer, implementieren und aufrechterhalten. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden so aufbewahrt, dass sie den deutschen Datenschutzstandards, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Die Daten werden bei deutschen Server-Dienstleistern aufbewahrt, welche den Standards der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich der Datenaufbewahrung genügen.
  6. Verwaltung des Kunden-Accounts. Der Kunde erkennt an, dass er die administrative Kontrolle darüber behält, wem er Zugang zu den im Dienst gehosteten Kundendaten gewährt. Der Kunde kann einen oder mehrere Endnutzer als Administratoren (jeweils ein "Administrator") für die Verwaltung seines Kontos bestimmen, und Danzr ist berechtigt, sich bei der Betreuung des Kundenkontos auf die Kommunikation mit jedem dieser Administratoren und anderen Mitarbeitern des Kunden zu verlassen. Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes durch seine Endnutzer und für deren Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich. Der Kunde ist allein für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich. Der Kunde wird Danzr unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einer unbefugten Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf das Kundenkonto oder den Dienst Kenntnis erhält.

§ 3 Zusicherungen und Verpflichtungen

  1. Beidseitige Zusicherungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten wird, die für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
  2. Seitens Danzr.
    1. Dienst. Danzr sichert zu, dass der Dienst während der Subskriptionslaufzeit im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmt. Wenn eine Nichtübereinstimmung mit der Dokumentation ohne Abhilfe mehr als dreißig (30) Tage nach der Benachrichtigung des Kunden über die Nichtübereinstimmung fortbesteht und Danzr nicht in der Lage ist, die Nichtübereinstimmung im Dienst innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung über den Verstoß zu korrigieren, kann der Kunde das entsprechende Bestellformular kündigen und als ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden eine Rückerstattung aller im Voraus gezahlten, nicht verwendeten Gebühren für den verbleibenden Teil der Subskriptionslaufzeit ab dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung erhalten.
    2. Professionelle Dienste. Danzr wird die Professionellen Dienste fachmännisch unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen erbringen. Falls der Kunde der Ansicht ist, dass Danzr hiergegen verstoßen hat, muss er Danzr innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Erbringung der fehlerhaften Professionell Dienstes durch Danzr schriftlich darüber informieren, und als ausschließliches Rechtsmittel des Kunden wird Danzr nach eigenem Ermessen (a) die betreffenden Professionell Dienste, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, erneut erbringen oder (b) dem Kunden die für die nicht konformen Professionellen Dienste gezahlten Gebühren erstatten.
    3. Schadsoftware. Danzr sichert zu, dass es angemessene technische Maßnahmen ergriffen hat und den Dienst regelmäßig aktualisiert, um die Einführung von Softwareviren, Würmern, logischen Bomben, trojanischen Pferden oder anderen Codes, Dateien oder Skripten zu verhindern, die darauf abzielen dem Dienst Schaden zuzufügen.
  3. Seitens des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Kundendaten an Danzr zu übermitteln, damit Danzr und seine autorisierten Unterauftragnehmer die Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übermitteln können.
  4. Ausschluss. Die in diesem § 3 dargelegten Zusicherungen sind die ausschließlichen Zusicherungen von Danzr, und Danzr übernimmt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, keine weiteren Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich Zusicherungen oder Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der fehlerfreien oder ununterbrochenen Nutzung des Dienstes oder der Professionellen Dienste. Die Zusicherungen/Garantien von Danzr gelten nicht im Falle einer missbräuchlichen Nutzung oder Änderung des Dienstes durch den Kunden und die Endnutzer oder bei Nichteinhaltung der von Danzr bereitgestellten Anweisungen. Danzr stellt Beta-, Test-, Proof-of-Concept- und "Sandbox"-Versionen des Dienstes ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung.

§ 4 Vergütung und Zahlung

  1. Zahlung. Der Kunde zahlt alle unbestrittenen Beträge, die gemäß dem jeweiligen Bestellformular fällig sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. Sollte der Kunde einen Teil einer Rechnung in gutem Glauben bestreiten, so ist er dennoch verpflichtet, den unstrittigen Teil zu bezahlen und Danzr spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung, unter Benennung der Gründe, mitzuteilen, dass die Rechnung bestritten wird. Die fälligen Beträge sind in der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Währung zu zahlen und sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Kaufs dafür verantwortlich, Danzr vollständige und korrekte Rechnungsdaten zur Verfügung zu stellen, einschließlich, sofern vom Kunden benötigt, der Bestellnummer. Danzr behält sich das Recht vor, den Kundenzugang zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten ist und sein Kundenkonto nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung ausgeglichen wird. Auf unbezahlte Beträge können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz zuzüglich Inkassokosten erhoben werden. Die Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, fällige Beträge zu zahlen. Bei Geschäften, bei denen dem Kunden gestattet ist per Kreditkarte zu zahlen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Danzr, sofern zulässig, die Zahlungsinformationen des Kunden durch die Nutzung von Kontoaktualisierungsdiensten, die von dritten Zahlungsdienstleistern bereitgestellt werden, aktualisieren darf. Desweiteren kann Danzr mit Zustimmung des Kunden wiederkehrende Zahlungen von dem angegebenen Bankkonto des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einziehen. Dieses Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Der Kunde wird darüber informiert, dass die Bedingungen für die Rückerstattung, die durch das mit seiner Bank vereinbarte Abkommen festgelegt sind, gelten.
  2. Endnutzer-Subskriptionen. Die Nutzung von Danzr für bestimmte Endnutzer, namentlich Kursmitglieder und Kursleiter, ist kostenfrei. Der Preis für den Kunden wird unter anderem auf Basis der Anzahl der Endnutzer, die Danzr verwenden oder von Danzr erfasst werden, berechnet. Die Berechtigung der Endnutzer zur Nutzung von Danzr ist an die Laufzeit der Vereinbarung mit dem Kunden gekoppelt. Der Zugang der Endnutzer zu Danzr beginnt mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung und endet mit dem Auslaufen oder der Kündigung der Vereinbarung. Nach Beendigung der Vereinbarung haben die Endnutzer keinen weiteren Zugang zu Danzr. Wenn der Kunde (a) die Anzahl der Endnutzer anpassen oder (b) auf einen anderen Subskriptionsplan wechseln möchte, muss der Kunde Danzr vierzehn (14) Tage vor dem Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich benachrichtigen, via E-Mail oder über die Website von Danzr; Danzr wird eine solche Reduzierung und/oder ein Downgrade im abrechenbaren Konto des Kunden am jeweils zutreffendem Verlängerungsdatum berücksichtigen. Im Falle einer Subskription mit jährlicher Laufzeit kann der Kunde bei Anpassungen den Kundensupport von Danzr kontaktieren.
  3. Steuern. Alle dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls anfallender Steuern. Mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Danzr basieren, ist der Kunde für alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Verbrauchs- und andere ähnliche Steuern oder Abgaben. Wenn ein Steuereinbehalt gesetzlich vorgeschrieben ist, zahlt der Kunde an Danzr alle zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den Danzr nach einem solchen Einbehalt erhält, dem Betrag entspricht, den Danzr erhalten hätte, wenn kein Einbehalt vorgenommen worden wäre. Auf Anfrage wird der Kunde Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die einbehaltenen Beträge an die zuständige Steuerbehörde gezahlt wurden. Das Versäumnis von Danzr, aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden eine angemessene Steuer zu berechnen, entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. 3 (Steuern). Wenn der Kunde von bestimmten Steuern befreit ist, muss er Danzr unverzüglich mit Bestellung einen Nachweis über diese Befreiung vorlegen.
  4. Automatische Vertragsverlängerung. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass sich seine Subskription am Ende der aktuellen Subskriptionslaufzeit (das "Verlängerungsdatum") automatisch um eine Verlängerungslaufzeit verlängert, die der ursprünglichen Subskriptionslaufzeit entspricht und der die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Tarife von Danzr zugrunde gelegt werden. Der Kunde ermächtigt Danzr, dem Kunden am oder nach dem Verlängerungsdatum automatisch die entsprechenden Gebühren in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Subskription wurde vom Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum gekündigt oder storniert. Der Kunde ist berechtigt, die Verlängerung durch Mitteilung an Danzr zu stornieren. Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, seine Subskription während der Subskriptionslaufzeit zu kündigen, kann er den Dienst bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt laufenden Subskriptionslaufzeit nutzen, jedoch ohne Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift für den verbleibenden Zeitraum der Subskriptionslaufzeit.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt bis Ablauf oder Kündigung in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen bestehen. Jedes im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführte Bestellformular unterliegt für die jeweilige Subskriptionslaufzeit bzw. Laufzeit der Professionellen Dienste weiterhin dieser Vereinbarung, unabhängig von einer früheren Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung. Die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung führt nicht automatisch zur Beendigung des jeweiligen Bestellformulars.
  2. Kündigung.
    1. Monatsabonnement. Der Kunde kann sein Monatsabonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird am Ende der aktuellen Subskriptionslaufzeit wirksam, so dass der Kunde bis zum Ende dieses Zeitraums weiterhin Zugriff auf den Dienst hat. Sobald die Kündigung wirksam ist, wird keine weitere Gebühr entrichtet. Danzr gibt keine Rückerstattung oder Gutschrift für teilweise genutzte Subskriptionslaufzeiten. Wenn der Kunde kündigt, behält er seinen Zugriff auf das Abonnement bis zum Ende der aktuellen Subskriptionsaufzeit.
    2. Jahresabonnement. Wenn der Kunde ein Jahresabonnement abschließt, kann dieser den Dienst von Danzr zwölf (12) Monate nutzen. Er kann das Abonnement jederzeit kündigen, die Kündigung wird erst am Ende der zwölfmonatigen Subskriptionslaufzeit wirksam. Es gibt keine Rückerstattungen oder Gutschriften für teilweise genutzte Subskriptionslaufzeiten, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Fälle in § 5 Abs. 2.3 (Ausnahmefälle). Es erfolgt durch die Kündigung des Jahresabonnements während des aktiven Zeitraums keine vorzeitige Beendigung oder Rückerstattung, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Fälle in § 5 Abs. 2.3 (Ausnahmefälle).
    3. Ausnahmefälle. Jede Partei kann diese Vereinbarung und/oder jedes Bestellformular kündigen: (a) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, wenn die andere Partei gegen diese Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb der Kündigungsfrist behebt, (b) mit sofortiger Wirkung nach Erhalt der Kündigung im Falle eines Verstoßes gegen § 2 Abs. 4 (Nutzungsbedingungen) oder (c) mit sofortiger Wirkung, wenn die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und das Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird.
  3. Wirkung der Kündigung. Mit Ablauf oder dem Wirksamwerden der Kündigung dieser Vereinbarung und/oder des jeweiligen Bestellformulars aus jeglichem Grund enden alle Subskriptionen und alle anderen dem Kunden im Rahmen des gekündigten Bestellformulars gewährten Rechte sofort, und der Kunde stellt die Nutzung des Dienstes unverzüglich ein. Bei einer Kündigung des jeweiligen Bestellformulars gemäß § 5 Abs. 2.3, durch den Kunden erstattet Danzr dem Kunden den anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den verbleibenden Teil der Subskriptionslaufzeit ab dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung. In keinem Fall entbindet eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, für den Dienst oder die Professionellen Dienste im Zeitraum vor dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung aufgelaufene oder an Danzr zu zahlende Gebühren zu entrichten. Alle Vertragsbestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung der Vereinbarung fortwirken sollen, bleiben bis zur deren Erfüllung in Kraft und gelten für Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
  4. Handhabung von Kundendaten nach Ablauf oder Kündigung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Danzr nach Ablauf oder Beendigung aller Subskriptionen das/die mit solchem Vertrag verbundene(n) Konto/Konten des Kunden unverzüglich deaktivieren kann. Danzr stellt dem Kunden die Kundendaten für den Export in Übereinstimmung mit der Dokumentation zur Verfügung, sofern Danzr innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Beendigung dieser Vereinbarung eine schriftliche Mitteilung des Kunden über seine Absicht erhält, die Kundendaten zu importieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen ist Danzr nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren, und ist danach berechtigt, alle Kundendaten, die sich in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen in der Dienstkonfiguration des Kunden wird Danzr auf Anfrage des Kunden innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt einer solchen Anfrage alle Kundendaten aus seinen Systemen sicher vernichten; und alle Backups innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf eines Zeitraums von einhundertachtzig (180) Tagen gelöscht werden.

§ 6 Vertraulichkeit

  1. Definition vertraulicher Informationen. Während der Leistungserbringung unter dieser Vereinbarung kann jede Partei der anderen Partei Informationen zur Verfügung stellen, die als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind oder von der empfangenden Partei vernünftigerweise als solche verstanden werden sollten (die "vertraulichen Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere diese Vereinbarung, der Dienst, Bestellformulare und Kundendaten, sowie alle Dokumente die von Danzr für den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Als vertrauliche Informationen gelten keine Informationen, die (a) zum Zeitpunkt des Erhalts öffentlich zugänglich sind oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden, (b) von der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden, (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder (d) sich bereits im Besitz der empfangenden Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit befinden.
  2. Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei wird die gleiche Sorgfalt und Diskretion anwenden, um die Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu vermeiden, die sie bei ihren eigenen ähnlichen Informationen, die sie nicht offenlegen, veröffentlichen oder verbreiten möchte, anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Unterauftragnehmer weiterzugeben, die diese vertraulichen Informationen zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen, und ferner nur an diejenigen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen unter Bedingungen verpflichtet sind, die mindestens so streng sind wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Sofern die Parteien vor Abschluss dieser Vereinbarung eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen haben, so gelten im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit die Bestimmungen dieses § 6 (Vertraulichkeit).
  3. Einstweiliger Rechtsschutz. Im Falle eines Verstoßes gegen § 6 (Vertraulichkeit) kann die offenlegende Partei, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
  4. Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich oder durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben ist. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts wird die empfangende Partei die offenlegende Partei jedoch rechtzeitig benachrichtigen, um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Schutzanordnung zu erwirken.

§ 7 Immaterialgüterrechte

  1. Danzr-Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind Danzr und seine Lizenzgeber die alleinigen Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an allen geistigen Eigentumsrechten am Dienst. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden hat keinen Einfluss auf die Eigentums- oder Lizenzrechte von Danzr am Dienst. Mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 ausdrücklich gewährten Rechte behält sich Danzr alle Rechte an dem Dienst vor und gewährt dem Kunden oder seinen Endnutzern keine geistigen Eigentumsrechte an dem Dienst, einschließlich aller Erweiterungen, Änderungen oder Ableitungen davon.
  2. Kundeneigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien behalten der Kunde und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Danzr ein gebührenfreies, voll bezahltes, nicht exklusives, nicht übertragbares (außer gemäß § 10 Abs. 8), weltweites Recht zur Nutzung der Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung und Unterstützung des Dienstes. Danzr und seine autorisierten Drittanbieter sind berechtigt, Kundendaten zu verwenden, zu hosten, zu speichern, zu sichern, zu übertragen und anzuzeigen, um (a) den Dienst und die Professionellen Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und (b) den Dienst zu verbessern, solange weder der Kunde noch seine Endnutzer öffentlich identifiziert werden.
  3. Feedback. Wenn der Kunde an Danzr ein Feedback zum Dienst oder zu den Professionellen Diensten übermittelt, kann Danzr dieses Feedback für beliebige Zwecke verwenden, ohne dem Kunden gegenüber eine Vergütung oder Verpflichtung zu übernehmen, sofern eine solche Verwendung nicht gegen § 6 (Vertraulichkeit) verstößt.

§ 8 Haftungsfreistellung

  1. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden einen Anspruch geltend machen, dass der Dienst, wie er im Rahmen der Vereinbarung erworben wurde, ein Patent oder ein Urheberrecht verletzt ("IP-Anspruch"), so verpflichtet sich Danzr (a) den Kunden gegen diesen Anspruch zu verteidigen und (b) die Beträge zu zahlen, die von einem Gericht gegen den Kunden rechtskräftig zugesprochen wurden oder in einem von Danzr genehmigten Vergleich enthalten sind. Um eine solche Verteidigungs- und Zahlungsverpflichtung von Danzr zu begründen, muss der Kunde unverzüglich (a) Danzr schriftlich über den Anspruch informieren, (b) Informationen zur Verfügung stellen, die von Danzr angefordert werden, und (c) Danzr die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung, einschließlich der Bemühungen um Schadensbegrenzung, einräumen und hierbei angemessen mit Danzr zusammenarbeiten.
  2. Im Zusammenhang mit einem IP-Anspruch kann Danzr: (1) den IP-Anspruch anfechten; (2) die Genehmigung des Klägers für die weitere Nutzung des betreffenden Dienstes durch den Kunden einholen; (3) den Zugang des Kunden zum betreffenden Dienst oder dessen Nutzung durch eine im Wesentlichen ähnliche Funktionalität ersetzen, die den IP-Anspruch vermeidet; oder (4) wenn Danzr feststellt, dass die vorstehenden Klauseln (1), (2) und (3) wirtschaftlich undurchführbar sind, den Zugang des Kunden zu dem betreffenden Dienst und dessen Nutzung mit einer Frist von sechzig (60) Tagen kündigen und alle im Voraus gezahlten Subskriptionsgebühren für den Teil der jeweiligen Subskriptionslaufzeit für diesen Dienst ab dem Datum der Kündigung erstatten.
  3. Danzr haftet nicht für Ansprüche, die auf Produkten und Dienstleistungen beruhen, die nicht von Danzr zur Verfügung gestellt werden oder für Verletzungen von Gesetzen oder Rechten Dritter, die durch Kundendaten oder andere Kundenmaterialien verursacht werden.
  4. Sollte ein Dritter gegenüber Danzr einen Anspruch geltend machen, dass Kundendaten ein Patent oder ein Urheberrecht verletzen oder gegen ein Datenschutzrecht verstoßen, so verpflichtet sich der Kunde (a) Danzr gegen diesen Anspruch zu verteidigen und (b) die Beträge zu zahlen, die Danzr von einem Gericht endgültig zugesprochen werden oder in einem vom Kunden genehmigten Vergleich enthalten sind. Um eine solche Verteidigungs- und Zahlungsverpflichtung durch den Kunden zu begründen, muss Danzr den Kunden unverzüglich (a) schriftlich über den Anspruch informieren, (b) Informationen zur Verfügung stellen, die vom Kunden angefordert werden, und (c) dem Kunden die Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich, einschließlich der Bemühungen um Schadensbegrenzung, einräumen und angemessen mit dem Kunden zusammenarbeiten.
  5. Dieser Paragraph enthält die ausschließlichen Verpflichtungen und Rechtsmittel der Parteien in Bezug auf die in diesem Paragraphen beschriebenen Ansprüche Dritter.

§ 9 Haftung

  1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte, kumulative Haftung jeder Partei für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer anderen rechtlichen oder billigen Theorie beruhen, auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis bezahlt hat.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien für (a) besondere, zufällige, exemplarische, strafende, indirekte oder Folgeschäden oder (b) entgangene Gewinne (direkt oder indirekt), für Nutzungs- oder Datenverluste, Dienstunterbrechungen, Geschäftsverluste, Wertverluste, Einnahmen, Firmenwert oder erwartete Einsparungen, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer anderen rechtlichen oder billigen Theorie beruhen, selbst wenn die betreffende Partei im Voraus über solche Schäden informiert wurde oder wenn solche Schäden vorhersehbar waren.
  3. Von der Beschränkung in § 9 Abs. 1 und dem Ausschluss in § 9 Abs. 2 ausgenommen sind: (a) Zahlungsverpflichtungen für Produkte, Dienstleistungen oder Steuern gemäß § 4, (b) Entschädigungszahlungen einer Partei für IP-Ansprüche gemäß § 8 und (c) Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug einer Partei entstehen, die getrennt und deutlich abgrenzbar sind von einem Klagegrund für eine Vertragsverletzung.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass (a) die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden und (b) die ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand bei den deutschen Gerichten liegen.
  2. Mitteilungen. Danzr kann allgemeine Mitteilungen in Bezug auf den Dienst, die für alle Kunden gelten, per E-Mail, In-App-Benachrichtigungen oder über den Dienst veröffentlichen. Andere Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und an die vom Kunden schriftlich angegebene Geschäftspost- oder E-Mail-Adresse gesendet werden, wie z. B. im Bestellformular, wie zutreffend. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie eingegangen sind.
  3. Öffentlichkeitsarbeit, Werbung. Danzr ist berechtigt den Namen und das Logo des Kunden in eine Online-Kundenliste und in gedruckte und elektronische Marketingmaterialien von Danzr aufzunehmen.
  4. Zugang zu Non-Production Versionen des Dienstes (Beta-Zugang). Der Kunde kann Zugang zu Beta-, Test-, Proof-of-Concept- oder Sandbox-Versionen des Dienst erhalten (nachfolgend als "Non-Production Versionen des Dienstes" bezeichnet). Der Kunde erkennt an und versteht, dass die Nutzung der Non-Production Versionen des Dienstes nicht erforderlich ist und auf eigenes Risiko erfolgt, und dass diese ohne Garantie jeglicher Art zur Verfügung gestellt werden, jederzeit eingestellt oder geändert werden können und zusätzlichen Bedingungen unterliegen können. Non-Production Versionen des Dienstes sind nicht für den regulären produktiven Einsatz bestimmt, werden nicht unterstützt und unterliegen nicht den Verfügbarkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen. Danzr übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus oder in Verbindung mit Non-Production Versionen des Dienst entstehen.
  5. Verhältnis zwischen den Parteien. Danzr ist unabhängige Vertragspartei und nicht der Vertreter, Joint-Venture-Partner, Partner oder Treuhänder des Kunden. Durch den Vertrag oder eine Transaktion im Rahmen der Vereinbarung entstehen keine Rechte oder Ansprüche zugunsten Dritter.
  6. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer nichtmonetären Verpflichtungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
  7. Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Ungültige Vertrags-bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
  8. Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Jede Partei kann jedoch die Vereinbarung an ihr verbundenes Unternehmen oder ihren Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abtreten.
  9. Gesamte Vereinbarung. Jedes Bestellformular, das dieser Vereinbarung unterliegt, die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge, Anlagen und Zusätze, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Absprachen und Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Ungeachtet gegenteiliger Formulierungen in dieser Vereinbarung werden keine Bestimmungen oder Bedingungen, die in einer Purchase Order, einem Lieferanten Onboarding-Prozess oder -Dokumentationen oder einem Webportal enthalten sind, in diese Vereinbarung aufgenommen oder bilden einen Teil dieser Vereinbarung, und alle derartigen Bestimmungen oder Bedingungen sind nichtig.

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